Die Webinhalte (Stand Juli 2015) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2015:
- Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
- Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
- Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
- Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
- Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
- Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
- Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.
Der Anbieter 'Ärztekammer Nordrhein ' erklärte am 7/27/2015 8:45:00 AM verbindlich:
Es besteht keine direkte oder indirekte Einflussnahme der Industrie (Pharmazeutische, medizintechnische oder Nahrungsmittel-Industrie) auf die Inhalte:
- Die Inhalte gehören nicht einer der genannten Branchen, noch werden diese (z.B. durch Angestellte dieser Industrien in der Redaktion) von der Industrie inhaltlich beeinflusst.
- Die Inhalte wurden nicht im Auftrag der oben genannten Industrie erstellt.
- PR-Texte der oben genannten Branchen werden nicht ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung übernommen. Auch wird die Industrie-Quelle deutlich sichtbar kenntlich gemacht.
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