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Medisuch-Nominierung 2017

Das Webangebot des Anbieters
'Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.',
spezifziert durch die URL-Syntax
"www.oegd-bayern.de/*"

wurde für das Medisuch-Zertifikat 2017
nominiert.

Die Bestätigung des Anbieters zur Unabhängigkeit von der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie liegt noch nicht für 2017 vor und daher ist der Webauftritt nicht zertifiziert.
Das Angebot ist in Medisuch mit der Zertifikatsnummer RDFVCGRTL registriert und wird im Suchindex berücksichtigt.
Das Angebot war lückenlos seit 2010 zertifziert.
Das Angebot ist in folgenden Themenschwerpunkten gelistet: behördliche_informationen
Das kostenpflichtige Logo wurde vom Anbieter nicht beantragt.

Folgende optionale Angaben hat der Anbieter auf der Medisuch-Plattform vorgenommen:

Ziele:
Informationen über den Berufsverband Ärzteverband ÖGD Bayern e.V.und über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
Zielgruppen:
Mitglieder des Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V., Amtsärzte, Interessierte am ÖGD
Über den Anbieter:
Der Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V. ist für die im ÖGD in Bayern tätigen Mediziner und Naturwissenschaftler die gewählte Interessenvertretung. Mitglieder können neben allen angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzten auch alle Naturwissenschaftler werden, die bei einer Behörde des Freistaates Bayern, insbes. im ÖGD, tätig sind.
Finanzierung:
Mitgliedsbeiträge
Diese Webadressen mit medizinischem Hintergrund empfiehlt der Anbieter:
www.aerzte-oegd.de
www.lgl.bayern.de
www.aerzte-oegd-bw.de
www.oegd-bbg-berlin.de
www.oegd-mv.de
www.oegd-niedersachsen.de
www.lv-oegd-nrw.de
www.lv-oegd-sachsen.de
www.oegd-rlp.de
www.lzg-bayern.de


Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
  • Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
  • Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
  • Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
  • Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
  • Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
  • Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
  • Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.