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Medisuch-Nominierung 2017

Das Webangebot des Anbieters
'Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie',
spezifziert durch die URL-Syntax
"www.gkjr.de/*"

wurde für das Medisuch-Zertifikat 2017
nominiert.

Die Bestätigung des Anbieters zur Unabhängigkeit von der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie liegt noch nicht für 2017 vor und daher ist der Webauftritt nicht zertifiziert.
Das Angebot ist in Medisuch mit der Zertifikatsnummer LQNWZTV4Y registriert und wird im Suchindex berücksichtigt.
Das Angebot war lückenlos seit 2010 zertifziert.
Das kostenpflichtige Logo wurde vom Anbieter nicht beantragt.
Die Inhalte des Angebots sind nach Anbieterangaben industriefrei, also frei von den Interessen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.

Folgende optionale Angaben hat der Anbieter auf der Medisuch-Plattform vorgenommen:

Ziele:
Die Gesellschaft setzt sich für die Forschung auf allen Gebieten der Kinderrheumatologie ein und widmet sich der Verbreitung neuer Erkenntnisse. Als besondere Aufgabe betrachtet sie die Fortbildung von Ärzten und Vertretern medizinischer Assistenzberufe in der pädiatrischen Rheumatologie. Weiterhin beschäftigt sie sich mit der sozialen Integration und Rehabilitation rheumakranker Kinder und Jugendlicher. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen.
Zielgruppen:
Mitglieder der Gesellschaft, Patienten mit Kinderrheuma und betroffene Eltern oder Angehörige, Hausärzte/Ärzte, Vertreter medizinischer Assistenzberufe
Über den Anbieter:
Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie ist eine pädiatrische Fachgesellschaft, die eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften für Kinderheilkunde und für Rheumatologie anstrebt. Die über 200 Mitglieder sind hauptsächlich Kinderärzte, die für die Behandlung von rheumakranken Kindern und Jugendlichen in Deutschland zuständig sind.
Diese Webadressen mit medizinischem Hintergrund empfiehlt der Anbieter:
www.dgrh.de,
www.drfz.de


Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
  • Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
  • Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
  • Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
  • Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
  • Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
  • Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
  • Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.