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Medisuch-Zertifikat 2017

Das Webangebot des Anbieters
'Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.',
spezifziert durch die URL-Syntax
"www.bzaek.de/*"

ist mit dem Medisuch-Zertifikat 2017 und der Zertifikatsnummer
HLP34JP1G
zertifziert und wird im Suchindex berücksichtigt.
Das Angebot war lückenlos seit 2010 zertifziert.
Die Inhalte des Angebots sind nach Anbieterangaben industriefrei, also frei von den Interessen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.

Folgende optionale Angaben hat der Anbieter auf der Medisuch-Plattform vorgenommen:

Ziele:
Neben der allgemeinen Vorstellung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf wissenschaftlich fundierten, patientenverständlichen Informationen zur oralen Gesundheit. Hier sind die Adressen aller Patientenberatungsstellen und nützliche Tipps rund um die Mundgesundheit zusammengestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf einem ausführlichen Informationsangebot für Medienvertreter. In diesem Bereich stehen Mitteilungen,Positionen sowie Bildmaterial zur Verfügung.
Zielgruppen:
Allgemeine Öffentlichkeit, Patienten, Medienvertreter, Politiker Zahnärzte
Über den Anbieter:
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes unter Berücksichtigung der Gemeinwohlinteressen. Ihr oberstes Ziel ist der Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Finanzierung:
Mitgliederfinanzierung
Diese Webadressen mit medizinischem Hintergrund empfiehlt der Anbieter:
www.dgzmk.de
www.prodente.de


Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
  • Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
  • Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
  • Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
  • Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
  • Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
  • Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
  • Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.

Der Anbieter 'Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.' erklärte am 6/30/2017 1:12:00 PM verbindlich:

Es besteht keine direkte oder indirekte Einflussnahme der Industrie (Pharmazeutische, medizintechnische oder Nahrungsmittel-Industrie) auf die Inhalte:
  • Die Inhalte gehören nicht einer der genannten Branchen, noch werden diese (z.B. durch Angestellte dieser Industrien in der Redaktion) von der Industrie inhaltlich beeinflusst.
  • Die Inhalte wurden nicht im Auftrag der oben genannten Industrie erstellt.
  • PR-Texte der oben genannten Branchen werden nicht ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung übernommen. Auch wird die Industrie-Quelle deutlich sichtbar kenntlich gemacht.