Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
- Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
- Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
- Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
- Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
- Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
- Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
- Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.
Der Anbieter 'Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)' erklärte am 3/8/2017 12:23:00 PM verbindlich:
Es besteht keine direkte oder indirekte Einflussnahme der Industrie (Pharmazeutische, medizintechnische oder Nahrungsmittel-Industrie) auf die Inhalte:
- Die Inhalte gehören nicht einer der genannten Branchen, noch werden diese (z.B. durch Angestellte dieser Industrien in der Redaktion) von der Industrie inhaltlich beeinflusst.
- Die Inhalte wurden nicht im Auftrag der oben genannten Industrie erstellt.
- PR-Texte der oben genannten Branchen werden nicht ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung übernommen. Auch wird die Industrie-Quelle deutlich sichtbar kenntlich gemacht.
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